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Hier finden Sie Informationen zu den Standorten Einwohnerangelegenheiten und Ausländerangelegenheiten des Hamburg Service vor Ort.
Inhaltsverzeichnis
Standorte Einwohnerangelegenheiten Standorte Ausländerangelegenheiten
Kapitelübersicht
Standorte Einwohnerangelegenheiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.Die Dienstleistungen der Standorte Einwohnerangelegenheiten werden nachvorab vereinbartem Termin angeboten. Sie können die Dienstleistungen unabhängig von Ihrem Wohnsitz in dem Standort Ihrer Wahl in Anspruch nehmen, insofernTermine zum gewünschten Zeitpunkt verfügbar sind.
Ausgenommen hiervon sind Verpflichtungserklärungen unter 90 Tagen.Diese können Sie ausschließlich bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standort des Hamburg Service abgeben. Für die Standorte Bergedorf und Billstedt nehmen Sie bitte für Verpflichtungserklärungen vorab per E-Mail Kontakt mit dem Standort Ausländerangelegenheiten auf. Verpflichtungserklärungen über 90 Tagewerden grundsätzlich in den Standorten Ausländerangelegenheiten bearbeitet.
In den Standorten Altona und Blankenese wenden Sie sich bitte bei Verpflichtungserklärungen für Selbstständige ebenfalls an die StandorteAusländerangelegenheiten.
Bitte beachten Sie, dass Kirchenaustritte ausschließlich in den Standorten des Hamburg Service möglich sind. Buchen Sie hierfür bitte einen Termin.
Information zum Freischalten der Termine
In allen Standorten des Hamburg Service werden täglich um 7 und 10Uhr neue Termine für den selben Tag, in 14 Tagen und in den nächsten 5 Wochen freigeschaltet. Sollte Ihr Wunschtermin einmal nicht buchbar sein, probieren Sie es gerne zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
Link Termine Einwohnerangelegenheiten
![Hamburg Service vor Ort - Termine, Standorte, Öffnungszeiten (1) Hamburg Service vor Ort - Termine, Standorte, Öffnungszeiten (1)](https://i0.wp.com/www.hamburg.de/image/17078604/16x9/990/557/429201de473d011bc17d731c982a974f/wL/b-hamburg-service-logo-16-9-termin.png)
Öffnungszeiten in den Standorten City, Wandsbek, Rahlstedt, Barmbek- Uhlenhorst, Nord, Langenhorn, Eimsbüttel, Niendorf, Altona, Blankenese, Mitte, Billstedt, Harburg, Bergedorf
Montag | 7 - 19 Uhr |
Dienstag | 7 - 19 Uhr |
Mittwoch | 7 - 19 Uhr |
Donnerstag | 7 - 19 Uhr |
Freitag | 7 - 19 Uhr |
Samstag | 9 - 16:15 Uhr an ausgewählten Standorten: Jeden Samstag am Standort Mitte Zweimal im Monat am Standort City Die Verfügbarkeit der zentral gelegenen Samstagsstandorte wird bei der Online Terminbuchung angezeigt. |
Die Öffnungszeiten in den weiteren Standorten sowie den Mobilen Teams finden Sie im Dokument"Hamburg Service Sprechzeiten und Anschriften".
Bitte geben Sie uns Bescheid, sollten Sie einen bereits gebuchten Termin nicht in Anspruch nehmen können. Rund 10% der gebuchten Termine werden nicht wahrgenommen, das verursacht eine geringere Terminverfügbarkeit und längere Wartezeiten für alle.
Bild: © Hamburg Service
Möchten Sie Termine nicht schnell und einfach Online buchen, können Sie dies auch per Telefon erledigen. Für Terminvereinbarungen und Fragenist der telefonische HamburgService montags bis freitags zwischen 7 und 19 Uhr unter der Behördenrufnummer 115für Sie zu erreichen.
Kapitelübersicht
Standorte Ausländerangelegenheiten
Der Fachbereich Ausländerangelegenheiten betreut ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im Besitz eines Aufenthaltstitels oder eines Visums sind und sich somit rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.Die Dienstleistungen der Standorte Ausländerangelegenheiten werden nachvorab vereinbartem Termin angeboten.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Angelegenheit nur in der für Ihren Wohnort zuständigen Dienststelle bearbeitet werden kann. Vereinbaren Sie daher bitte einen Terminim Standort des Bezirks, in dem Sie gemeldet sind.
Zur Terminvereinbarung fürdie Ausstellung aufenthaltsrechtlicher Dokumente (Aufenthaltskarten) nach dem Freizügigkeitsgesetzfür Unionsbürger und deren Familienangehörige, sowie die Ersterteilung,Verlängerung oderÜbertragung eines Aufenthaltstitels nutzen Sie bitte den Online Dienst Aufenthaltserlaubnis (Deutsch), Online Service Residence Permit Hamburg (English)
Zur Terminvereinbarung für
- Ausstellung von aufenthaltsrechtlichen Bescheinigungen (z.B. gem. § 51 AufenthG; BAföG)
- Verlängerung des visabefreiten Aufenthaltes gem. § 40 AufenthV
- Allgemeine Anfragen zum Aufenthaltsstatus
- Abgabe einer Verpflichtungserklärung
wenden Sie sich bitte an das Funktionspostfach (siehe nachstehendeListe) des zuständigen Standorts.
Standorte
Harburg | a.harburg@hamburgservice.de |
Mitte | a.mitte@hamburgservice.de |
Altona | a.altona@hamburgservice.de |
Nord | a.nord@hamburgservice.de |
Wandsbek | a.wandsbek@hamburgservice.de |
Eimsbüttel | a.eimsbuettel@hamburgservice.de |
Ost | a.ost@hamburgservice.de |
Öffnungszeiten
Montag | 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr |
Dienstag | 7 - 12:30 Uhr |
Mittwoch | 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr |
Donnerstag | 13:30 - 19 Uhr |
Freitag | 8 - 13 Uhr |
Bitte geben Sie uns Bescheid, sollten Sie einen bereits gebuchten Termin nicht in Anspruch nehmen können. Rund 10% der gebuchten Termine werden nicht wahrgenommen, das verursacht eine geringere Terminverfügbarkeit und längere Wartezeiten für alle.
Bild: © Hamburg Service
Für Fragen zu unseren Dienstleistungen istder telefonische HamburgService montags bis freitags zwischen 7 und 19 Uhr unter der Behördenrufnummer 115für Sie zu erreichen. Termine für die Standorte Ausländerangelegenheiten kann der telefonische HamburgService NICHT vergeben.
Amt für Migration
Für folgende Anliegenwenden Sie sich bitte an das Amt für Migration
- Zentrale Erstaufnahme: Erste Anlaufstelle für neu nach Hamburg kommende Asylwerberinnen und Asylwerberund Personen, die sich illegal im Bundesgebiet aufhalten.
- Allgemeine zentrale Ausländerangelegenheiten: Aufenthaltsrechtliche Belangeausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger deren Aufenthalt nicht dauerhaft gesichert ist (z.B. Inhaber von Aufenthaltsgestattungen oder Duldungen).
- Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsangelegenheiten: Anträge auf Einbürgerung
Hamburg Welcome Center
DasHamburg Welcome Center ist für Sie zuständig, wenn Sie:
- erstmals nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung, des Studiums, der Arbeit oder Selbstständigkeit sowie freiberuflicher Tätigkeit (§§ 16a bis 21 AufenthG) beantragen wollen oder
- eine Fachkraft sind und Ihre Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a bis 18gAufenthG verlängern oder übertragen wollen oder
- ein Familienangehöriger der oben genannten Personen sind und eine Aufenthaltserlaubnis benötigen.
Über den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis können Sie die Zuständigkeit ermitteln und Ihren Antrag stellen.
Bitte beachten Sie: Für Zuwanderinnen und Zuwanderer, die noch im Ausland sind, ist die jeweilige deutsche Auslandsvertretung zuständig. Diese finden Sie hier: Auslandsvertretungen.
Hinweis für Schutzsuchende aus der Ukraine:Aktuelle Informationen zur Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels finden Sie im unten angefügten PDF-Dokument.